Der Schritt zur Selbstständigkeit erfordert neben zündenden Ideen, Durchhaltevermögen und einem guten Netzwerk auch eines – Pflichtbesuche bei verschiedenen Behörden und Institutionen, um die Unternehmensgründung durchzuführen. Um dir den Startschuss für dein neues Start-Up zu erleichtern, haben wir gemeinsam mit Hofer Leitinger die wichtigsten Anlaufstellen als Checkliste für deine Startupgründung zusammengefasst.
Schritt 1: Finanzamt
Innerhalb eines Monats musst du beim zuständigen Betriebs- bzw. Wohnsitz-Finanzamt melden, dass du eine Tätigkeit aufgenommen hast. Eine formlose Mitteilung, in der du bekannt gibst, dass du einen Betrieb eröffnest und um die Zuteilung einer Steuernummer bittest, reicht aus. Anschließend wird dir das Finanzamt einen Fragebogen zusenden. In diesem Betriebseröffnungsbogen, den du am besten mit einem Steuerexperten ausfüllen solltest, musst du beispielsweise schätzen, wieviele Einkünfte du in den ersten beiden Jahren erwartest. Diese Einschätzung solltest du sehr vorsichtig und sorgfältig treffen, denn das Finanzamt verwendet diese Daten, um die quartalsweisen Einkommens- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen festzusetzen. Außerdem verwendet das Finanzamt die Umsatzschätzung, um festzustellen, ob die Kleinunternehmerbefreiung hinsichtlich der Umsatzsteuer (bis zu einem Umsatz von Netto 30.000 €) für dein Unternehmen in Frage kommt.
Nachdem du den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hast und auch deine Identität bestätigt hast, bekommst du eine Steuernummer und auch ein Team zugeteilt. Die Überprüfung der Identität erfolgt, indem du persönlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegst oder dem Fragebogen eine Kopie davon beilegst. Es kann außerdem vorkommen, dass ein Außendienstarbeiter des Finanzamtes dein Unternehmen besucht, um sich ein besseres Bild von den tatsächlichen Umständen zu machen.
Schritt 2: Gewerbebehörde
Auch bei der Gewerbebehörde reicht grundsätzlich eine formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde aus. Das ist je nach Standort des Betriebes die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das magistratische Bezirksamt. Bei einigen speziellen Gewerben darfst du erst mit der Ausübung des Gewerbes beginnen, wenn ein rechtskräftiger Erteilungsbescheid vorliegt. Weiters musst du als Einzelunternehmer folgende Urkunden vorlegen:
- Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. der jeweilige Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, der zur Ausübung des Gewerbes nötig ist
- Heiratsurkunde (wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
- Meldebestätigung (wenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist)
- Wenn die Daten bereits im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen sind, musst du diese nicht nochmals vorlegen. Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos.
Schritt 3: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist die Sozialversicherung für Unternehmer. Sie umfasst Unfall-, Pensions- und Krankenversicherung für Gewerbebetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige. Innerhalb eines Monats nach der Gründung musst du dich bei der SVA anmelden. Die Gewerbebehörde informiert die SVA zwar bereits über die erfolgte Gewerbeanmeldung, dennoch musst du dich als Gewerbebetreibender ebenfalls anmelden.
Schritt 4: Wirtschaftskammer
Der Wirtschaftskammer musst du jedes Jahr einen Betrag (die Grundumlage) zahlen. Die Grundumlage ist von der Branche deines Unternehmens und der Rechtsform bzw Größe des Unternehmens abhängig und liegt zwischen 35€ und mehreren hundert Euro. Die Grundumlage dient ausschließlich der Finanzierung der Fachorganisationen. Freiberufler (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Zivilingenieure, Künstler, usw) gehören der Wirtschaftskammer nicht an, sondern haben grundsätzlich eigene Interessensvertretungen. Demnach müssen sie diesen Betrag auch nicht an die WKO entrichten.
Neugründende genießen außerdem die Vorteile des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG). Diverse Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit der Gründung werden unter bestimmten Vorraussetzungen nicht erhoben. Das Ziel ist, neuen Unternehmen den Weg zu ebnen. Für beschäftigte Personen musst du als Neugründer keine Dienstgeberanteile zum Wohnbauförderungsbeitrag und keine Beiträge zur Unfallversicherung entrichten. Für die Befreiung von den Beiträgen musst du eine Beratung durch die jeweilige gesetzliche Interessensvertretung (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, etc) absolvieren. Nach dem persönlichen Gespräch wird dir dann die Bestätigung der Befreiung („Erklärung der Neugründung“) ausgehändigt. Bei der Erstanmeldung eines Dienstnehmers musst du das Formular schließlich der zuständigen Gebietskrankenkasse vorlegen.
Schritt 5: Gebietskrankenkasse
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK) ist für die Versicherung von Dienstnehmern im Beitrag- und Leistungsrecht zuständig. Falls du in deinem Unternehmen Personen beschäftigst, musst du diese anmelden (sowie Voll- als auch Teilzeitversicherte). Die Anmeldung der Dienstnehmer musst du vor deren Arbeitsantritt durchführen.
Schritt 6: Firmenbuch
Das Firmenbuch ist ein zentrales und öffentliches Register, in dem alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) eingetragen sind, die ihren Firmensitz in Österreich haben. Die verschiedenen Arten der Gesellschaften unterscheiden sich unter anderem in den Gründungsvorschriften, den Personen, welche die Gesellschaft vertreten, den Haftungsfragen, im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht. Wenn du mehr über die verschiedenen Gesellschaftsformen von Unternehmen wissen möchtest, blättere doch mal durch den Folder für GründerInnen der WKO!
Diese Checkliste soll dir eine Hilfe bei deinen ersten Schritten als Unternehmer und Gründer deines eigenen Startups sein. Wenn du gerne weitere Hilfestellungen bei den ersten Behördengängen in Anspruch nehmen würdest, bietet dir Hofer Leitinger Unterstützung dabei. Das kompetente Team erzählt dir bei einer kostenlosen Erstberatung für Neugründer mehr und kann dir bei allen Fragen weiterhelfen! Mehr Infos bekommst du außerdem auf der Homepage von Hofer Leitinger, unter der Telefonnummer 0316 3860010 oder per Mail.